Arbeit

Schon Karl Marx stellt fest, dass auch Arbeit, also Arbeitskraft und Arbeitszeit, nur eine Ware ist, die gehandelt wird. Der Arbeiter erbringt eine Leistung für die er eine Gegenleistung, den Lohn, erwartet. Umgekehrt erwartet der Arbeitgeber für den Lohn den er zahlt eine Gegenleistung. Der Lohn, wie auch die anderen Arbeitsbedingungen, wurden im Arbeitsvertrag und eventuell im Tarif- bzw. Kollektivvertrag ausgehandelt und festgeschrieben. Im Arbeitsvertrag stehen also alle Bedingungen, unter denen der Arbeiter "bereit" ist, Arbeit zu leisten. So zunächst der grundsätzliche, theoretische Standpunkt.

Ob das sich nun in der Ralität auch so verhält, ist eine andere Sache. Oftmals sehen weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer ihr Verhältnis als das zweier Geschäftspartner, weil beim Arbeitnehmer, der nichts anderes als seine Arbeitskraft zum Verkauf anzubieten hat, ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht. Der Unternehmer allerdings erzielt seine Einnahmen nicht durch den direkten Verkauf von Arbeitskraft, sondern von Ware. Seine Produktpalette kann vielfältig sein oder kann sich auf ein Produkt beschränken. Jendenfalls ist er nicht von einem Stück seines Produkts abhängig. Der Arbeitnehmer schon. Die Produktpalette eines Arbeitnehmers beschränkt sich zwangsläufig auf ein Produkt, die Arbeitskraft.

Weil viele Arbeitnehmer nur zum Selbsterhalt arbeiten, also keine weitere Arbeitskraft ankaufen und damit selbst zum Unternehmer werden, ergibt sich durch die Abhängigkeit ein Obrigkeitsverhältnis. Denn der Arbeitnehmer kann seine Arbeitskraft zur selben Zeit ja nur an einen Arbeitgeber verkaufen. Der Arbeitnehmer jedoch kann mehrere Arbeitnehmer einstellen und ist somit nicht von einem einzigen Abhängig. Somit entsteht eher ein Über-/Unterordnungsverhältnis. Ist es für den Arbeitnehmer das einzige oder das Haupteinkommen, so stellt sich mit dem Verlust des bzw. eines Arbeitsplatzes auch die Existenzfrage für die Zukunft, soweit kein soziales Sicherungssystem den Verlust des Einkommens durch Lohnarbeit abfedert.

Nicht jede Arbeit ist Lohnarbeit

Als menschliche Arbeit lässt sich jede zielgerichtete Tätigkeit definieren. Wird diese im Rahmen eines Abhängikeitsverhältnisses ausgeübt um Lohn zu erhalten, so ist das Lohnarbeit oder Erwerbsarbeit.