Zusammfassung:

Damit ein Handelsgeschäft ein solches ist, müssen also folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss eine Absprache stattfinden (mündlicher oder schriftlicher Vertrag oder schlüssiges Verhalten). Darin wird vereinbart, welche Leistung und Gegenleistung evtl. wann wie erbracht wird.
  • Es findet eine Bewertung und gegenseitige Aufrechnung der Leistungen statt. (Angebot und Preis)
  • Die Handelspartner müssen sich einig und mit dem Austausch einverstanden sein.
  • Die Leistungen bedingen einander (keine Leistung ohne Gegenleistung).
  • Es findet ein Austausch von Leistungen statt.

Umgekehrt heißt das:

  • Ohne Austausch von Leistungen findet kein Handel statt.
  • Wenn eine Leistung erbracht wird, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird, ist das eine Schenkung, kein Handel.
  • Wenn die Leistungserbringer nicht wissen, dass sie eine Gegenleistung bekommen, keine Absprache stattgefunden hat, konnten die Leistungsempfänger sich auch nicht einigen, auch nicht über die Gegenleistung. Somit ist es eine gegenseitige Schenkung.