Aufrechnung

Wenn Leistung und Gegenleistung vereinbart, verhandelt wurden, wissen am Ende beide Handelspartner, wer wann welche Gegenleistung für welche Leistung zu bekommt: der Preis wird festgelegt. Die Leistungen werden bzw. wurden bewertet, meist monetär, und gegeneinander aufgerechnet. (Nicht-Monetär bedeutet zunächst, dass kein als Geld deklariertes Medium im Spiel ist. In der Regel wird dann ein anderes Gut als Wertmaßstab herangezogen (siehe Karl Marx, www.mlwerke.de/me/me23/me23_049.htm#Kap_1_3))

Das heißt, dass der jeweilige Eigentümer einer Leistung bereit ist, für die vereinbarte Gegenleistung sein Eigentum aufzugeben. Für den Eigentümer kann die Gegenleistung die er erhält, den gleichen Wert haben, wie die Leistung die er gibt. Empfindet einer der beiden, dass er einen höheren Wert bekommt, als er gibt, empfindet er den Einkauf als günstig oder billig (natürlich auch, wenn der Preis niedriger ist als bei der Konkurrenz). Empfindet er umgekehrt, dass er einen höheren Wert gibt, empfindet er ihn als teuer. Das er seinen Wert dennoch gibt, liegt an der subjektiven oder objektiven dringlichkeit seines Bedarfs an der Gegenleistung.
Das ist zunächst die Aufrechnung, die jeder der Handelspartner vornimmt.

Misstrauen 

In der Regel wird es jedoch so sein, dass keiner der beiden Handelspartner einen materiellen, vermeintlich wertmäßigen, Verlust hinnehmen möchte oder diesen zumindest so gering wie möglich halten. Für Möglich gehalten wird es unterschwellig, dass der Handelspartner sich einen "ungerechtfertigten" Vorteil verschaffen möchte (Beispiel: Baumängel und Bauschlamperei). Daher wird eine solche Bewertung vorgenommen. Für die meisten Waren existieren in einer Warenwirtschaft ohnehin bereits übliche Preise. Es herrscht ein latentes, gegenseitiges Misstrauen. Daher wird eine Aufrechnung des monetären Wertes unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Bedarfs vorgenommen.

Grobes Beispiel: Handelspartner A hat von der Leistung L(A) eine bestimmte Menge und/oder Qualität gegeben und erwartet von Handelspartner B dafür eine bestimmte Menge und/oder Qualität der Gegenleistung L(B).

Nehmen wir an, bisher war es üblich, für eine Einheit der Leistung L(A) bei gleichbleibender Qualität zwei Einheiten der Leistung L(B) zu geben. Der Preis für eine Einheit der Leistung L(A) kann nun steigen, wenn sich die Anzahl der Nachfrager erhöht oder der Bedarf entsprechend dringlich ist (dringend gebraucht wird), so dass die Nachfrager, die Kunden, bereit sind, regelmäßig 3 Einheiten der Leistung L(B) in gleicher Qualität zu geben. Dann ist der Preis gestiegen. Der Preis wird wieder sinken, wenn die Nachfrage zurück geht (die angebotene Leistung keine Abnehmer, weniger Absatz findet) und/oder das Angebot steigt (z. B. durch mehr Anbieter = Konkurrenz).

Wenn A den Preis erhöht, stellen sich für B mehrere Fragen: bekomme ich die Leistung wo anders billiger oder zum üblichen Preis? Warum hat A den Preis erhöht? Will er mich bzw. meinen Bedarf ausnutzen, um sich zu bereichern?

Bekommt B die Leistung L(A) nicht günstiger und ist die Dringlichkeit entsprechend hoch (emotional oder durch eine sachliche Notwendigkeit begründet), wird er den Preis dennoch zahlen, auch wenn er ihn als "ungerecht" empfindet. Für A ist ein Handelsziel erreicht. Er hat mehr Einnahmen erzielt. Ob der höhere Preis "gerechtfertigt" ist oder nicht ist eigentlich egal. "Gerechtfertigt" ist er allemal durch die Gesetze des Marktes, der Warenwirtschaft. 

Zuwendungen

Auch bei Korruption muss nicht immer Geld fließen, es können auch andere, meist monetär messbare Vergünstigungen sein (Flugreisen, Übernachtungen in teuren Hotels oder auch Ausbildungen für die Nachkommen bzw. der Erhalt der Nachweise dafür, etc. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Lehrabschlüsse, bevorzugt an Universitäten, können so ‘erkauft’ werden, wenn zum Beispiel das Studium der Kinder eines Ministers von  Unternehmen ‘gesponsert’ werden, vielleicht für eine Baugenehmigung, für die Stimme bei einer Abstimmung, für das Ermöglichen eines Geschäfts, das auf Grund von anderen Bestimmungen nicht möglich wäre, etc.)

"Gerechtigkeit" 

Ist es "gerechtfertigt", dass Menschen, die sich um das Leben, das Wohlergehen anderer Menschen kümmern Lohn erhalten "müssen", um sich ihr eigenes Leben erhalten zu können? Sollten diese Menschen nicht eher alles bekommen, was sie für sich brauchen und wünschen, wenn sie sich um das Wohl anderer Menschen kümmern, die es selbst nicht mehr können?

Oder Menschen, die sich um die Kinder, die Zukunft, kümmern? Und sollten nicht jene, welche die Betreuer und Pfleger versorgen, sich nicht ebenso einfach versorgen können? Aber wo ziehen wir die Grenzen? Sind die Menschen, welche Bedürftige versorgen nicht genauso "wertvoll" wie jene, die diesen Menschen zuarbeiten? Wo beginnen wir, wo hören wir auf? Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Teilbereiche aus dem Handel auszunehmen. Daher ist "Gerechtigkeit" ein relativer Begriff, tatsächlich geprägt von Kapitalisten zur Augenwischerei für die Beherrschten.

In einer handelsfreien Gesellschaft sind diese Bewertungen und Beurteilungen nicht notwendig. Die Versorgung für jeden ist gewährleistet, weil jeder daran mitarbeitet. Es wird später noch darauf eingeganen.