Bedingung

Es wird von den Handelspartnern eine Leistung nur dann erbracht, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten. Wird keine Gegenleistung erbracht, gibt es auch keine Leistung. Wer nicht zahlt, kriegt nichts. Wer nichts kriegt, zahlt nichts. Leistung und Gegenleistung bedingen einander.

Das Erbringen von Leistung und Gegenleistungen muss zeitlich nicht unmittelbar aufeinander folgen oder örtlich zusammenhängen. Bei einem Ratenkauf oder einem Zielkauf wird die Zahlung nicht sofort und unmittelbar geleistet, sondern verzögert. Ein verzögertes Erbringen der Gegenleistung muss vereinbart sein.

Erfolgt auf die Leistung nicht die vereinbarte Gegenleistung, gibt es Schwierigkeiten. Sanktionen werden verhängt, bis die Gegenleistung erbracht ist (Internetsuche: Mahnverfahren). So lange steht der Geforderte, der Schuldner, in der Schuld des Fordernden, des Gläubigers. Dieser hat seine Leistung im Glauben erbracht, die Gegenleistung, wie vereinbart, zu erhalten. Hier kommt der Aspekt des Vertrauens und gegenseitigen Misstrauens ins Spiel.

Wer also sichergehen will, dass er seine Gegenleistung erhält, misstraut seinem Handelspartner. Das wiederum würde aber, konsequent durchgesetzt, den Handel in einigen Bereichen zum erliegen bringen. Zu beobachten war das während der Bankenkrise 2008. In jener Zeit trauten die Investmentbanken einander nicht mehr. An der Börse beobachtete man ein Absterben der Handelsgeschäfte. Der Marktgläubigern verhasste Staat musste eingreifen, damit die geldbasierte Gesellschaft nicht zusammenbricht. Die heutige Praxis ist, dass die einen vertrauen müssen und die anderen misstrauen dürfen.

Der Arbeiter muss dem Arbeitgeber vertrauen, dass dieser pünktlich und richtig zahlt, damit er selbst seine Zahlungen tätigen kann. Der Arbeitgeber hingegen darf den Arbeitnehmer kontrollieren. Er hat ja auch die Zeit dazu, so lange die Arbeiter für ihn arbeiten.

Den Supermarkt darf man, mit der Ware in der Hand, erst verlassen, wenn diese an der Kasse gezahlt ist. Ein Versandhaus hofft, dass die Zahlungen für die verschickte Ware auch eingehen.
Bei zwei bekannten Versandhäusern sank die "Zahlungsmoral", der Kunden, als die Einkommen der Kunden schwanden. Das hatte deren Insolvenz zur Folge (so die offizielle Begründung). Dieses Beispiel offenbart die Zusammenhänge zwischen Lohnarbeit und Lebensfähigkeit bzw. verdeutlicht noch mal die Lohn-Preis-Spirale.

Umleitungen

Es ist auch durchaus möglich, dass jemand die Gegenleistung über dritte erhält. Dabei findet, ganz abstrakt betrachtet – immer noch – nur ein Austausch von Leistungen statt (Güter, Geld, Dienstleistungen, Rechte (wobei nicht das Recht selbst die Gegenleistung darstellt, sondern das Zugestehen, das Gewähren eines Rechts)). Handel bedeutet also den Tausch einer Leistung für eine Gegenleistung, ganz egal welche Form die Leistung oder die Gegenleistung hat oder welchen Weg sie nimmt. Synonym kann aber auch der Austausch von Geldwerten genannt werden, weil Geld ja Wertmaßstab und Zirkulationsmittel ist. Beim Lesen von Handelsbilanzen wird deutlich, dass es um den Nutzen der Waren, die Güter, die Produkte selbst, überhaupt nicht mehr geht, sondern allein nur noch um den monetären Wert.

Für die Handelspartner lautet die Kernfrage also: Unter welchen Bedingungen ist der Eigentümer einer Leistung bereit, sein Eigentum an dieser aufzugeben? Doch nur dann, wenn er dafür eine bestimmte Gegenleistung erhält, welche Form diese Gegenleistung auch haben mag. Sicher wird dafür in der Regel Geld erwartet, es kann aber auch eine andere Dienstleistung oder eine andere Ware sein, die er vielleicht wiederum verkaufen kann. Für den Händler selbst ist wichtig, Gewinn zu generieren, mindestens aber keinen monetären Verlust zu erleiden.

Bedeutung

Eigentlich ging ich davon aus, dass sich das nun folgende logisch aus dem Vorigen ergibt. Doch offenbar scheint diese Fortführung der Gedanken nicht für alle Leser selbstverständlich. Besonders bei einigen Diskussionspartnern mit akademischem Abschluss im Bereich der Wirtschaft schien das Schwierigkeiten zu bereiten.

Wenn sich also Leistung und Gegenleistung bedingen, ist es erforderlich, dass auf beiden Seiten überhaupt eine Leistung vorhanden ist, welche getauscht werden kann. Wer Leistungen verkauft, an denen er kein Eigentum hat und dazu auch keine Erlaubnis des Eigentümers, erfüllt den Straftatbestand der Hehlerei. Wer Dinge verkauft die er gar nicht hat, begeht einen Betrug.

Viele Händler verkaufen Dinge, die sie an anderer Stelle erst einkaufen müssen und lassen die Ware dann direkt an ihren eigenen Kunden liefern. Das spart natürlich Lagerkosten. Das Risiko ist: wenn die Ware ausverkauft ist und der Zwischenhändler nicht liefern kann, das Geld aber bereits eingenommen hat, so ist der Tatbestand vollendet. Wenn der Kunde das spitz kriegt und Anzeige erstattet, ist's vorbei.

Wenn kein Vermögen, kein Eigentum (oder zumindest Besitz), kein Geld und auch keine Arbeitskraft vorhanden ist, kann keine (Gegen)Leistung erbracht werden. Ohne Geld lassen sich auch noch so niedrige Preise nicht zahlen, noch so günstige Zahlungsmodalitäten nicht nutzen. Aber Menschen ohne Geld liegen außerhalb der Wahrnehmung der Wirtschaftswissenschaften bzw. jeder Warenwirtschaft, auch wenn sie millionenfach existent sind.

Beim Händler, oft auch als Anbieter bezeichnet, muss also Ware vorhanden sein. Sie muss sich in seinem mittelbaren oder unmittelbaren Besitz befinden. Und zwar in der Qualität und Menge, die von den Kunden, den Nachfragern, 'Bedürftigen' (also derjenige, der Bedarf hat) nachgefragt wird. Und der Händler muss zum Verkauf der Ware berechtigt sein. Der Unterschied der Ausdrucksform der Waren, zwischen Gegenständen, Dienstleistungen, Berechtigungen oder Sonstigem, ist irrelevant. Es geht im Handel nicht um den Nutzen. Der Nutzen ist lediglich Mittel zum Zweck, um an das Geld der Kunden zu gelangen. Es geht immer nur um Waren, egal welche Form dese haben.
Der Händler muss also Ware besitzen und diese verkaufen dürfen. Auf die Straftaten zum Handel möchte ich hier nicht weiter eingehen. Es geht hier rein um den Tausch von Leistungen.

Beim Bedürftigen, also bei dem Menschen, der das Gut benötigt oder auch nur haben möchte, muss Tausch- oder Zahlungsmittel vorhanden sein und ebenfalls die Berechtigung, dass er dieses tauschen darf. Auch hier tauchen strafrechtliche Aspekte auf, die hier nicht behandelt werden.
Erst wenn geeignetes Tausch oder Zahlungsmittel vorhanden ist, wird der Bedürftige zum potenziellen Kunden. Besitzt der Bedürftige solches nicht, ist er für jeden Händler uninteressant. Muss es sein, da der Händler vom Reingewinn lebt, also seinen eigenen Lebensunterhalt bestreitet, die Eigentümergruppe eines Konzerns ihren Lebsnsstandard erhält. Viele an Wirtschaft interssierte verlieren hier bereits den Bedürftigen aus dem Blickfeld, denn er ist für weitere wirtschaftliche Vorgänge nicht mehr existent. Betrachtet wird dann nur noch der potenzielle Kunde. Gesellschaftlich und real ist dieser Mensch jedoch weiterhin existent und bleibt mit seinem Bedürfnis allein. Dient die Leistung, welche dieser Mensch bräuchte dem Lebenserhalt (siehe "Was der Mensch braucht"), so wird seine Lebensfähigkeit reduziert. Ist seine Lebensfähigkeit soweit reduziert, dass seine Existenz bedroht ist, nimmt der Handel seinen Tod billigend in Kauf und verdient daran.

Betrachten wir dazu einen bis auf die Knochen abgemagerten hungernden Menschen, von Kindern will ich gar nicht sprechen. Diese Menschen besitzen nicht einmal mehr Arbeitskraft, welche sie verkaufen könnten. Welche Leistung könnten diese Menschen als Gegenleistung für Nahrung anbieten? Bei Handel ist eine Gegenleistung Bedingung. Ohne Handel, also auch ohne Geld, wäre eine rasche, unbürokratische Hilfe gemäß dem Bedarf in diesem Landstrich möglich. Mit Geld und Handel nicht.

Spenden

"Sicher", so das häufige Gegenargument. Dann werden Spendenorganisationen aufgezählt, welche Jahr für Jahr versuchen die Not innerhalb eines Systems von Geld und Handel mit Geld zu lindern. Tatsache ist, dass sich die Armutssituation jedes Jahr verschärft. Allein das zeigt, und datailierte Studien, auch der UN, belegen das, dass Geld und Handel nicht dazu geeignet sind, Hunger in der Welt zu beseitigen. Logisch, dass die Ursache eines Problems nicht seine Lösung sein kann.

Zurück zum Thema: Im Regelfall, mit recht seltenen Ausnahmen, wird in den Industrieländern jedoch kein Leistungstausch in Form von Ware gegen Ware betrieben, der allgemeinhin als Tauschhandel bezeichnet wird, sondern eben Handel in der Form Ware gegen Geld. Somit ist es Ziel eines Händlers, an das Geld eines (potenziellen) Kunden zu kommen, da er selbst mit Geld die Leistungen für seinen Lebenserhalt einkaufen muss. Dazu verkauft er Ware.

Wenn es also Ware nur noch gegen Geld gibt, so ist auch der Lebenserhalt und die Lebensfähigkeit vom Besitz von Geld abhängig. Ohne Geld kann man also weder in Deutschland, noch Spanien, noch England, sowieso nicht in den usa oder sonstwo in marktwirtschaftlich durchdrungenen Regionen leben. Man muss also Geld besitzen. Um Geld zu erhalten sind die Menschen dort gezwungen einer Erwerbsarbeit, einer Lohnarbeit nachzugehen. Ob ihnen die Lohnarbeit gefällt, Spaß macht oder ob eine andere Tätigkeit besser wäre, sie dadurch sogar krank werden, ist irrelevant.

Genau betrachtet können auch Kleinhändler als direktangestellte des freien Marktes gesehen werden, denn auch sie leben in einer Abhängigkeit und müssen in dieser Tätigkeit Geld erwirtschaften, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Sonderbarerweise schließen einige Menschen die schlichte Möglichkeit aus, dass auch im westlich orientierten Europa es Menschen gibt, die entweder kein oder nicht ausreichend Geld besitzen, um sich erhalten zu können. "Immerhin gibt es ein soziales Netz", lautet sinngemäß die Begründung. Damit kommen wir zur Frage, welche Summe an Geld benötigt ein Mensch, um sich selbst ausreichend versorgen zu können, was ist der "gerechte Lohn", das "gerechte Einkommen". Dabei ist nicht gemeint, ein Mittelklasseauto und ein halbes Schloss auf dem Land (siehe "Was der Mensch braucht").